Was kann man als einzelner Eigentümer tun?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Lallo79 am 05 Oktober, 2016 um 08:02:16:

Hallo, an einem Mehrfamilienhaus (Neubau)gab es vor ziemlich genau 2 Jahren eine Bauabnahme, in der mehrere kleine und größere Mängel festgehalten und auch Geld einbehalten wurde.
Der Großteil dieser Mängel sind bis heute nicht beseitigt worden.
Da die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft nicht nur wieterhin Abwarten möchte sondern inzwischen auch die komplette Summe schon bezahlt hat (damit die Grundbuchumschreibung stattfinden konnte), wird wahrscheinlich auch weiterhin nichts passieren.
Wie kann man als einzelner Eigentümer die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum vorrantreiben?
Zudem wird vom Bauträger bei einem Mangel behauptet, dass es kein Mangel sein, obwohl die anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen) nicht eingehalten wurden.
Wie sollte hier der Eigentümer reagieren?

Im Vorfeld schonmal vielen Dank für die Antworten!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]