Re: Fußbodenheizung reparieren oder erneuern?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 14 November, 2016 um 11:17:59:

Antwort an: Fußbodenheizung reparieren oder erneuern? posted by naturalwalking am 12 November, 2016 um 10:27:48:

Wenn der Estrich entfernt wird, ist es praktisch ausgeschlossen, dass die Heizungsrohre nicht beschädigt werden.

Mich wundert aber sehr, dass Herr Meyer nach einem "Amt" fragt, das ihm helfen solle. Das ist sicher eher privatrechtlich zu regeln.

Wie die Arbeiten auszuführen sind dürfte sich aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben, die sich aus DIN Normen, Herstellerrichtlinien und sonstigen technischen Regeln ergeben können. Welche das genau und im konreten Fall sind, muss man über die vorhandene Installation und die geplante Sanierung planerisch lösen.

: Wir nehmen mal an, Herr Meyer erwirbt eine mit Fußbodenheizung ausgestattete gewerbliche Immobilie in München, die er dann beispielsweise als Büro nutzen würde. Wir wollen es nicht hoffen, aber es kann ja passieren, dass sein Büro durch einen Brand zerstört wird. Es müsste dann u.U. auch der Estrich entfernt werden, da das Löschwasser vermutlich in der Lage ist, viele Russpartikel unter den Estrich zu spülen und so den Raum dort zu kontaminieren. Beim Entfernen des Estrichs kann die Fußbodenheizung leicht beschädigt werden. Denkbar ist sogar, dass die Beschädigung der Heizungsleitungen an mehreren Stellen passiert. Dürfte die sanierende Firma in dieser zu dem Zeitpunkt nicht bewohnten Einheit die Heizungsschlaufen einfach nur reparieren oder müssten die Schlaufen des betroffenen Heizkreislaufs komplett neu ersetzt werden? Herrn Meyer ist nämlich zu Ohren gekommen, dass eine Reparatur der Heizungsleitungen der FBH nur in bewohnten Räumen zulässig wäre. In Räumen dagegen, die saniert werden und nicht bewohnt sind ein solches Vorgehen nicht zulässig wäre. Gibt es dazu eine Bauverordnung? Wenn ja, wo findet man sie? Welches Amt könnte hier ev. weiter helfen?





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