Re: Besdtandsschutz Baurecht keine Dokumente


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Gesendet von P. Lahm ;-) am 22 November, 2016 um 21:07:30:

Antwort an: Besdtandsschutz Baurecht keine Dokumente posted by Fraenky am 21 November, 2016 um 18:15:52:

Erstmal abwarten! (und sich bei der Bauaufsicht schon mal melden als "nicht einverstanden" und "beteiligungsbedürftig iSv § 74 BauO NRW")
Nachbar B kann ja viel verlangen, fragt sich aber ob er es auch bekommt.
Nach 150 Jahren unbestrittenem Vorhandensein von Gebäude und Fenster in diesen Ausmaßen dürfte das für B schwieriger werden.

Klingt auch so, als ob A evtl. Denkmalschutz haben könnte (der ihm hier sicher weiterhelfen würde).
: Mal angenommen Eigentümer A bewohnt ein 150 Jahre altes Haus in NRW, und es gibt leider keine Genehmigungen und Dokumente mehr, auch beim Bauamt nicht. Das kleine Haus ist 5 x 9 Meter groß, das Grundtsück 5 x 10, also am Ende des Hauses ist ein Fenster, und somit noch 1 Meter Platz zur Nachbargrenze. Genau an dieser Grenze möchte Nachbar B nun in 2016 bauen und verlangt die Beseitigung des Fensters wegen Brandschutz. Kann Eigentümer A sich auf Bestandsschutz berufen? Welche Möglichkeiten hat Eigentümer A?

: LG
: Fraenky





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