Re: Tiefgaragen Abdichtung


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 12 Dezember, 2016 um 23:41:11:

Antwort an: Tiefgaragen Abdichtung posted by STEFFEN am 30 November, 2016 um 06:15:31:

: Hallo
: Folgender Sachverhalt. Es wurde eine Tiefgarage mit Pflasterbelag erstellt. Fundamente und Wände wurden im Sockelbereich nicht extra geg. Spritzwasser von innen isoliert, da es nicht im LV des Architekten stand. Wer kann für diesen Mangel haftbar gemacht werden Architekt oder Bauunternehmen?

Isolatoren gibt es nur im Elektrobereich. Wir gehen davon aus, das Ihrerseits hier die Abdichtung gemeint ist, die fehlt oder fehlen soll oder womöglich fehlt.

Wenn die Wände in WU Beton betoniert wurden oder worden sind, sind sie ausreichend dicht genug und benötigen keine Sockelabdichtung.

Der Bauunternehmer -für den Fall, dass die WÄnde nicht in WU Beton betoniert worden sind- kann nicht wissen, ob Sie noch eine andere Ausschreibung heraus gegeben haben, die alleinig die Sockelabdichtung berücksichtigt, die sodann ggf. gesondert beauftragt worden ist und mithin von einem anderen Unternehmer nachfolgend ausgeführt wird oder werden soll, wenn der Bauunternehmer bereits vom Objekt weg ist und die Baustelle bereits geräumt hat.

Der Pflasterer muss davon ausgehen, dass die Wände in WU Beton betoniert worden sind und es keiner Abdichtung bedarf. Allerdings sollte das Gefälle von den Wänden weg angelegt worden sein, damit im unmittelbaren Wandbereich keine Pfützenbildung entsteht oder entstehen kann.

Es bleibt also nur der Architekt.

So würde meine Aussage dazu lauten.

Befragen Sie -um eine hinreichend verlässliche Angabe zu erhalten- einen Juristen. Der sollte Ihnen diese Frage beantworten können.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz




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