Re: Balkonentwässerung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 28 Februar, 2017 um 20:56:16:

Antwort an: Re: Balkonentwässerung posted by Tim am 27 Februar, 2017 um 12:44:46:

Dieses Detail wird in der Entwässerungsplanung, die ggf. bei Tiefbauamt oder der sich darum kümmernden städtischen Gesellschaft, nicht geprüft werden und auch nicht unbedingt Inhalt der Entwässerungsplanung sein. Zudem müsste die auch nicht bei der Gemeinde vorgehalten werden sondern ist Teil der Planung, die dem Bauherren (Eigentümer) seitens des beauftragten Planers zur Verfügung gestellt werden sollte. Sofern denn überhaupt jemand geplant hat. Könnte ja auch aus Handwerkerausführung ohne ausdrückliche Planung und schriftliche Niederlegung entstanden sein.

Und zu guter Letzt findet das aus Sicher der Gemeinde auf dem eigenen Grundstück statt. Meines Erachtens ist das ein Thema, das innerhalb der Eigentümergemeinschaft gelöst werden muss.


: was steht denn in der bauleistungsbescheibung des eigentümers der balkonwohnung ? evtl. wurdet ihr ja beide "übervorteilt"

: das bauamt kann auch aufschluss geben
: nennt sich entwässerungsplanung und ist einsehbar
: einfach kucken, wie die balkonentwässerung genehmingt wurde

: Tim

: : Guten Tag

: : Ist es rechtlich zulässig das der über mir befindliche Balkon auf meine Terrassenfläche entwässert wird. (Das Wasser fließt über eine Rinne rund um den Balkon zusammen und wird dann über einen Speier auf meine Terrasse angeleitet.

: : Es handelt sich jeweils um Eigentumswohnungen.......muss ich dass so hinnehmen oder ist es ein Baumangel / Bauplanungsmangel?




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