Wege- Leitungsrecht


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Gesendet von kaintown am 04 Mai, 2017 um 10:32:29:

Moin,
wir überlegen gerade auf dem Grundstück der Eltern zu bauen. (Grundstück A)
Diese haben ihre Einfahrt auf einem Nachbargrundstück.
(Grundstück B)Natürlich darüber auch die Leitungen.

Nun wollen wir auf Grundstück A bauen.
Dürfen wir die Leitung legen lassen?
Bekommen wir auch das Recht oder muss Grundstück b zustimmen.

Im Grundbuch steht das der Eigentümer von Grundstück A Wege und Leitungsrecht hat.

DANKE!




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