schreitet bauamt gegen unerlaubte Nutzuing ein oder ich?


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Gesendet von Marc Scheler am 17 Juni, 2017 um 19:30:28:

Hallo,

wir wohnen in einem reinen Wohngebiet, in welchem laut Bebauungsplan auch nur eine Wohnnutzung zulässig ist. Seit einiger Zeit wundern wir uns schon, warum bei unseren direkten Nachbarn so viele Leute ein- und ausgehen, immer an unserer Terrasse vorbei. Nun haben wir erfahren, dass der Nachbar einen Versandhandel betreibt und viele Kunden die ware direkt bei ihm abholen.

Wir fühlen uns schlicht gestört und hätten gerne wieder unsere Ruhe. Da unser Nachbar direkt darauf angesprochen abwiegeldn reagiert hat bleibt wohl nur der Weg, das ganze schriftlich zu machen. Aber wer ist dafür eigentlich zuständig? Müsste das die Stadt machen, um die Einhaltung des Bebauungsplanes durchzusetzen oder müssen wir das privat machen?

Danke für jeden Hinweis,

Marc




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