Stützmauer genehmigungsfrei auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche ?


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Gesendet von Bernd am 06 August, 2017 um 18:18:55:

Ist eine Stützmauer bis 2m Bauhöhe außerhalb der Baugrenze bei Vorliegen eines qualifizierten Bebauungsplans im Freistellungsverfahren gemäß Art. 57 (1) 7 a) BayBo verfahrensfrei oder ist doch eine Baugenehmigung für das ganze Haus incl. Befreiung für die Stützmauer erforderlich ?
Der Bebauungsplan sage nur etwas zu Einfriedungen aus, nichts jedoch zu Stützmauern.
Liegt nun der Grundstücksbereich außerhalb des Baufensters im sogenannten "Außenbereich", so daß Art. 57 (1) 7 a) nicht angewendet werden kann, da die Stützmauer dann im Außenbereich liegt ?
Meines Erachtens nicht, da Außenbereich für mich ein unbebauter Bereich ist, für den es keinen Bebauungsplan gibt.
Gemäß §23 Abs. (5) BauGB überbaubare Grundstücksfläche können Bauliche Anlagen im nicht überbaubaren Bereich zugelassen werden, wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist. Nun ist aber in der BayBo festgelegt, dass Stützmauern bis 2m Höhe verfahrensfrei sind, außer im Außenbereich. Ist nun Außenbereich gleichzusetzen mit nicht überbaubarem Bereich ?
Gemaß §23 Abs. (3) BauNVO geht es beim überbaubarem Bereich eigentlich um Gebäude und Gebäudeteile. Die Stützmauer ist aber kein Gebäudeteil.



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