Re: Wohnnutzung Gewerbegebiet


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Gesendet von Bauassessor am 07 August, 2017 um 14:32:40:

Antwort an: Wohnnutzung Gewerbegebiet posted by Esther Yvonne am 05 August, 2017 um 23:30:55:

Hallo,

Sie haben das Recht, das Grundstück so zu nutzen, wie der Bebauungsplan das regelt - wenn in Ihrer Nachbarschaft schon mehrfache Abweichungen vom Bplan vorhanden sind, rechtfertigt das nicht, dass Sie das auch dürfen. Sie dürfen ja auch nicht mit 50 km/h durch die 30er-Zone, nur weil alle das machen ;-)

Wenn Sie das Recht auf eine zweite Wohnung haben wollen, muss der Bplan geändert werden. Die Voraussetzungen dafür scheinen nach Ihren Beschreibungen auch gegeben zu sein, da ja der bestehende Bplan nicht beachtet wurde. Im schlimmsten Fall kommt man bei einer Neuplanung aber zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Lärmsituation eine Änderung des Gewerbegebiets in z.B. ein Mischgebiet nicht möglich ist, gleichzeitig aber keine Wohnungen genehmigt werden können, da ja nur Betriebsleiterwohnungen in Gewerbegebieten zulässig sind.

Dann würden die bisher nicht zulässigen Wohnnutzungen einen Bestandsschutz bekommen, aber keine weiteren Wohnnutzungen mehr genehmigt. Sie können Glück haben, können aber auch sehr viel Probleme bei Ihren Nachbarn auslösen. Ich kenne einen Fall in NRW, wo durch das Anschwärzen eines Nachbarn ein kompletter Straßenzug im Gewerbegebiet quasi seine Mieter verloren hat (die unzulässigerweise in den Betriebsleiterwohnungen gelebt haben). Der Anschwärzer hatte danach kein Spass mehr an seiner Nachbarschaft...


: Guten Tag,

: ich besitze eine Immobilie in einem Gewerbegebiet.
: Vertraglich darf eine (1!) Betriebsleiterwohnung, welche 156 qm nicht überschreitet eingebaut sein. Gewerbe muss überwiegen.

: Nun ist es seit Jahren so, dass viele Nachbarn eine weitere Wohneinheit eingebaut haben (zB für die eigenen Kinder) und die gewerblichen Flächen NICHT überwiegen. Es ist auch eine Strafe in Höhe von 5.000 DM (2.500 €) pro Quadratmeter angedroht im Falle der Zuwiderhandlung.

: Vermutlich weiß die Gemeinde davon, weil Gemeinderäte und Bürgermeister persönliche Bekannte in unserer Nachbarschaft haben. Wie ist diese Situation zu bewerten?

: Wir, die wir uns immer alles genehmigen lassen, möchten nun das gleiche Recht. Sprich: eine zweite Wohneinheit, und das Gwerbe kann damit nicht mehr überwiegen.
: Heißt das, dass evtl das Gewerbegebiet gekippt werden muss?

: Herzlichen Dank und Grüße
: Esther D.





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