Grenzmauer


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Gesendet von dennis am 08 August, 2017 um 12:12:47:

Guten Tag,

ich besitze ein Reihenendhaus das um 1895 in Neuwied/Rheinland-Pfalz gebaut wurde.

Das Haus schliesst die Häuserreihe auf der rechten Seite ab, das Grundstück bzw. Garten ist mit einer Mauer eingefriedet.

Die linke Mauer, von der Hauseingangsseite gesehen, ist mittlerweile etwas in die Jahre gekommen.

Meine Frage wer muss für eine mögliche Sanierung gerade stehen?

Ich habe im web gelesen das die Gartenmauer auf der rechten Seite, gesehen von der Hauseingangsseite, zu meinem Grundstück gehört und die linke Mauer zum Nachbargrundstück.

Ich habe aber keine rechtsverordnung gefunden die das bestätigt. Gibt es in Rheinland-Pfalz eine andere Regelung?

Im voraus Vielen Dank und noch einen schönen Tag

Gruß aus Neuwied



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