Grenzsteine


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Mathias am 14 August, 2017 um 21:46:50:

Hallo,
wenn eine Stadt mehrere Strassen neu machen möchte und dann feststellt das seit 50Jahren ein Haus mit seiner hecke in ganzer Länge 90cm auf öffentlichen Grund steht, kann dann die Stadt die Hecke entfernen lassen den Gehweg um 90cm nach innen verschieben und die rechnung dafür dem Eigentümer aufdrücken?

Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]