Re: Schwimmbad im Keller = Wohnfläche??


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 22 August, 2017 um 10:48:20:

Antwort an: Schwimmbad im Keller = Wohnfläche?? posted by Franzi am 22 August, 2017 um 10:20:14:

Hallo, Franzi!

Zumindest in NRW kann solch ein Schwimmbad im Keller nach § 48 (5) BauO NRW auch ohne Fenster zulässig sein.

Ansonsten gilt § 2 (2) WoFlV:
"Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von 1. ... Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen..."

In Verbindung mit § 4 WoFlV:
Die Grundflächen ... 3. von ... Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte ... anzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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