Illegaler Wohnraum im Keller? Ortsbegehung durch Bauamt


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Gesendet von P. Heinz am 16 September, 2017 um 17:25:30:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen mein Anliegen zu einer baurechtlichen Angelegenheit kurz schildern.

Die Ausgangslage: Meine Eltern besitzen ein Zweifamilienhaus (Reihenhaus mit Nebengebäuden links und rechts). An die Wohnung im Erdgeschoss ist, zum Garten hin, eine unterkellerte Terrasse angeschlossen. Man betritt dieses etwa 20qm große Souterrain über eine Wendeltreppe im angebauten Wintergarten. Der Raum besitzt ein großes Doppelfenster von etwa 180cm Breite, verputzte Wände, eine Deckenhöhe von etwa 2,40m, einen Heizkörper und Laminatfußboden. Die Terrasse und das Souterrain wurden von meinen Eltern nach dem Kauf des Hauses vor 30 Jahren durch das Bauamt genehmigt und angelegt. Seither gab es keine weiteren baulichen Maßnahmen.
Im Bauplan ist der Raum als Hobbyraum deklariert und wurde auch so genutzt.
Er beinhaltete Möbel, die andernorts keinen Platz hatten, Sportgeräte und einen Schreibtisch.
Das Haus steht derzeit leer und soll verkauft werden.

Das Problem: Aufgrund einer Nachbarschaftsbeschwerde hat sich das Bauaufsichtsamt (Wohnort liegt in NRW) zu einer Ortsbesichtigung angemeldet. Es bestünde eine rechtswidrige Nutzung von Kellerräumen als Wohnraum.
Meine Eltern gehen davon aus, dass das Souterrain damit gemeint ist. Der Raum tangiert allerdings kein Nachbargrundstück, sondern befindet sich innerhalb der Einfriedungen.

Die Fragen: Womit ist bei dieser Ausgangslage nun zu rechnen? Was könnte hier schlimmstenfalls passieren? Wie kann man sich auf den Termin vorbereiten?

Über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, auch um meinen Eltern besser helfen zu können, die deswegen in großer Sorge sind.

Beste Grüße

P.H.



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