Re: Ersatzbau im Außenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von H. Hallmackenreuther am 18 September, 2017 um 09:47:54:

Antwort an: Ersatzbau im Außenbereich posted by Heinz Anderson am 15 September, 2017 um 00:02:06:

Hallo, Herr Anderson!

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Bauvorhaben im Außenbereich sind durchaus recht komplex, da sie sich nicht allein auf grundstücksbezogene Tatbestandsmerkmale stützen sondern auch personen- und zeitbezogene Aspekte relevant sein können. Das (unabsichtliche) Auslassen einer einzigen Information kann schon dazu führen, dass ein Bauamtsmitarbeiter zu einer völlig gegenteiligen Einschätzung gelangen kann. Insofern sollte man das von langer Hand durch einen versierten Fachmann vorbereiten lassen. Mitunter kann man sich ansonsten als Laie auch um Kopf und Kragen quatschen.

Das nach Ihrer Aussage auf drei Wohnungen pro Hofstelle Bezug genommen wird, würde dafür sprechen, dass ein Fall des § 35 (4) Nr. 1 BauGB angenommen wird. Ihrer Beschreibung nach läge aber ein Fall von § 35 (4) Nr. 2 BauGB näher. Vielleicht haben sie den Bauamtsmitarbeiter auf die falsche Fährte gebracht. Verbindlich wird es sowieso erst mit mindestens einem Antrag auf Vorbescheid. Vielleicht sollte Ihnen ein versierter und außenbereichskundiger Fachmann einen entsprechenden Antrag stricken, der alle notwendigen und dienlichen Informationen enthält und insbesondere die nicht relevanten außen vor lässt. Das wird natürlich nicht in einem Internetforum passieren oder gar ganz umsonst sein.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]