Re: Keller als Wohnung


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Gesendet von Bauassessor am 28 September, 2017 um 11:16:21:

Antwort an: Keller als Wohnung posted by Ankev am 27 September, 2017 um 19:54:50:

Hallo,

in der Regel ist der Keller nicht als dauerhafter Aufenthaltsraum genehmigt, hat also "niederigere" Ansprüche an gesunde Wohnverhälntisse zu erfüllen (z.B. beim Anteil am natürlichen Licht). Insofern ist bei einer Umwandlung immer eine Nutzungsänderungsantrag erforderlich, bei dem diese Ansprüche überprüft werden. Es kann natürlich sein, dass das Gebäude schon so gebaut wurde, dass eine Umnutzung problemlos genehmigt werden kann. Kann aber auch sein, dass es an Licht, Rettungswegen, Lärm- und Brandschutz, ausreichender Höhe etc. mangelt, so dass eine Umwandlung nur mit entsprechend hohem Aufwand realisiert werden kann.

Abschließend beurteilen kann das nur das zuständige Bauamt. Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie die dortige Bauberatung (die es in der Regel kostenlos dort gibt) in Anspruch nehmen.

Sind bauliche Veränderungen notwendig, brauchen Sie sowie so einen Architekten o.ä., der dann auch alles Antragsunterlagen für Sie aufbereiten kann.

Gruß
Bauassesor


: Hallo zusammen.
: Darf man einen Keller in einem MFH ohne "Anmeldung" einfach in eine Wohnung umwandeln. Muss das vom Bauamt genehmigt werden?
: Was wäre mit Dämmung der darüber liegenden Wohnung? (Trittschalldämmung?)
: Bin auf Antworten gespannt. Danke





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