Personen- und Lastenaufzug


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Gesendet von Alex Alter am 19 Oktober, 2017 um 20:27:23:

Es geht um ein 8-stöckiges Wohnhaus in Berlin, gebaut im 2013. Das Haus wurde bereits abgenommen.
Laut der Baubeschreibung schuldete der BT den Erwerbern einen Lastenaufzug, der zwischen Erdgeschoss und Kellergeschoss verkehrt und für den Fahrrad- und Mülltransport geeignet ist. Anstatt einem Lastenaufzug wurde im Haus ein s. g. "Vereinfachter Güteraufzug" installiert. Erste Frage: Stellt dies einen Bau- bzw. Planungsmangel dar?

In der Baubeschreibung stand nicht, dass der Lastenaufzug für die Beförderung von Personen geeignet sein muss. Diese Funktion hat auch der installierte vereinfachte Güteraufzug nicht. Aber ohne diese Funktion um die Güter aus dem Auszug zu entladen, muss man zwischen der Strassenaufzugstür im EGA und der Aufzugstür im KG ständig um das Haus herumlaufen. Zweite Frage: Entspricht der installierte Aufzug dem Stand der Technik (es gibt Lasten- und Güteraufzüge die die Personenbeförderung ermöglichen - in diesem Fall könnte man die oben beschriebene Lauferei vermeiden)?




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