Re: Nutzungsänderung Gewerbeimmobilie


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bauassessor am 06 November, 2017 um 10:26:43:

Antwort an: Re: Nutzungsänderung Gewerbeimmobilie posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 30 Oktober, 2017 um 23:02:28:

Bevor groß geplant wird, sollten Sie klären lassen, ob eine Betriebsleiterwohnung überhaupt genehmigt wird. Die ist nämlich eigentlich nur genehmigungsfähig, wenn es betrieblich notwendig ist - z.B. zum kurzfristigen Abschalten von Maschinen in Notfällen.


: Moin, moin,
: Baugenehmigung in NRW:...."Betriebswohnung": Nach Rohbaukosten = 121€/cbm = umbauter Raum/1000 x 6€ ohne Prüfung des Brandschutz! Für die Prüfung des Brandschutz sollten Sie die Bauaufsichtsbehörde beauftragen, wesentlich preiswerter als ein "Brandschutzsachverständiger". Der Architekt rechnet nach Zeithonorar ab, da die anrechenbaren Kosten nach HOAI unter 25.000€ liegen. Der Zeitaufwand ist abhängig vom Aufwand. Gibt es Bestandspläne? Muss aufgemessen werden? Der Stundenlohn ist frei vereinbar.....
: Da kann Ihnen ohne Fakten kein "ehrlicher" Architekt einen Preis nennen.
: mfg
: mfg
: Bodo Hermann





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]