Re: Bauland EFP - Privater Investor - Grundstückszufahrt Kosten


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 07 Dezember, 2017 um 09:06:25:

Antwort an: Bauland EFP - Privater Investor - Grundstückszufahrt Kosten posted by TZ am 07 Dezember, 2017 um 04:42:56:

Guten Tag!

Mit dem Ausbau der (später öffentlichen) Straßen und der kostenlosen Übertragung an die Kommune wird der Investor vermutlich sämtliche Pflichten aus dem Erschließungsvertrag mit der Gemeinde erfüllt haben. Danach sind die Grundstücke erschlossen. Da dabei keine auf die begünstigten Anlieger umlegbaren Erschließungskosten entstehen, sind die Grundstücke zukünftig erschließungsbeitragsfrei.
Wenn zwischen Grundstückseigentümer und Erschließungsträger (oder jemand anderem) keine (zusätzlichen, privatrechtlichen) vertraglichen Regelungen (z.B. Kaufverträge) über den Bau von privaten Zufahrten bestehen, schuldet dieser auch keine.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther




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