Bebauungsplan: Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in den Wohngebäuden


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Gesendet von Mirza am 18 Dezember, 2017 um 16:51:13:

Hallo zusammen,

ich besitze ein Grundstück in einem Neubaugebiet.
Ich habe mich entschieden nächstes Jahr dort ein Mehrfamilienhaus zu bauen.

1.) Erdgeschoß Alters- u. Behindertengerecht -> Bodeneben zur Straße

2.) 1.OG Selbstnutzung -> Eben zum Garten hinter dem Haus

3.) 2.OG Wohnung wollte ich verkaufen nach Beendigung des Baues

Jetzt gab es schon im Bebauungsplan die Einschränkung mit nur zwei Vollgeschoßen.
Dies will ich mit einem Staffelgeschoss umgehen.

Mein nächstes Problem: Im Bebaungsplan steht

"Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 9
BauNVO wird festgesetzt, dass im WR1-, -WA1-
Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen
haben dürfen.

Gibt es eine Möglichkeit dies in irgendeiner Art und Weise zu umgehen???
Da ich unbedingt 3 Wohnungen bauen will.

Danke im Voraus



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