Re: Gartengestaltung


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Markus Reinartz am 08 Januar, 2018 um 08:16:08:

Antwort an: Gartengestaltung posted by Muidoro am 06 Januar, 2018 um 15:31:46:

Grundstücksauffüllungen und -Abgrabungen sind grundsätzlich verboten bzw. genehmigungspflichtig.

Nachbarrechtsgesetz beachten. Beim buddeln das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigen, was regelmäßig nicht möglich und durchführbar ist, deswegen, am besten mit dem Nachbarn reden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

: Wir besitzen ein Grundstück mit leichter Hanglage. Dieses wollen wir nun in Etagen begradigen. Aktuell sind die Grundstucksgrenzen zum Nachbarn nicht abgegrenzt. Welche baulichen Vorschriften müssen wir einhalten? Wir leben in Unterfranken, Bayern.





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