Re: Sanierter Hühnerstall: Baugenehmigung und Nutzungsart


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Gesendet von Bauassessor am 11 Januar, 2018 um 13:06:04:

Antwort an: Sanierter Hühnerstall: Baugenehmigung und Nutzungsart posted by Joule am 10 Januar, 2018 um 07:12:32:

Hallo,

ein Hühnerstall ist kein Hobbyraum - es sei denn, Ihr alleiniges Hobby ist die Hühnerzucht. Wenn Sie den Hühnerstall als Hobbyraum nutzen wollen, müssen Sie also eine Nutzungsänderung beantragen.

Da aber für Hobbyräume (=Aufenthaltsräume) andere Vorschriften gelten als für Hühnerställe, kann es durchaus sein, dass Sie keine Baugenehmigung für den Hobbyraum erhalten.

Wenn dann die Baugenehmigungsbehörde das mitbekommt, dass der Hobbyraum bereits existiert, droht die Abrissverfügung (ich kann auch nicht erkennen, inwiefern ein Abriss unverhältnismäßig wäre - insofern ist die Abrissverfügung relativ realistisch).

Wenn Sie nichts machen und einfach hoffen, dass keiner etwas merkt, müssen Sie hoffen, dass den Nutzern des Hobbyraums nie etwas passiert. Sonst haben Sie ein Problem mit der Versicherung.

Also: Entweder mit dem Verkäufer vereinbaren, dass er vor dem Verkauf den Hühnerstall noch genehmigen lässt, oder einen deutlichen Preisnachlass vereinbaren, da der Hühnerstall in der jetzigen Form gar keinen Mehrwert, sondern im Gegenteil ein finanzielles Risiko bedeutet.


: Hallo,

: ich stehe kurz vor dem Erwerb einer DHH mit saniertem Hühnerstall im Garten. Die DHH ist von 1903 und wurde 1987 kernsaniert (mit Baugenehmigung). Dabei wurde laut Makler auch der Hühnerstall saniert mitsamt Küche, Gas-Heizung und Sanitärer Einrichtung (ca. 60 qm). Eine Baugenehmigung für die Sanierung des Stalls liegt nicht vor, da es sich laut Makler "ja nur um einen Hühnerstall handelt". Es wurde uns mitgeteilt dass der Stall aber nicht für Wohnzwecke genehmigt wurde, welches so auch im Kaufvertragsentwurf festgehalten wurde. Auf der Flurkarte erscheint der Stall jedoch als Wohngebäude. Nun meine 2 Fragen:

: 1. War für die Sanierung des Hühnerstalls möglicherweise eine Baugenehmigung erforderlich, und wenn ja, was wären die Konsequenzen für mich als Käufer wenn diese nicht vorliegt? Könnte das Bauamt von mir ein Bußgeld verlangen und sogar den Abriss?

: 2. Was hat es mit der Nutzungsart in Flurkarten/Liegenschaftskataster auf sich, die ja online verfügbar sind? Sind die in irgendeiner Form verbindlich oder wo kann man sonst eine verbindliche Auskunft darüber erhalten welche Gebäude wie verwendet werden dürfen?

: Vielen Dank!





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