Re: Abgrenzung Heizkosten und Baustrom


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 13 Januar, 2018 um 23:50:47:

Antwort an: Abgrenzung Heizkosten und Baustrom posted by Jan am 13 Januar, 2018 um 13:26:29:

Hallo Jan,
alle Estriche müssen vor dem Verlegen von Oberbodenbelägen aufgeheizt werden. Das Aufheizen soll bei Zementestrichen frühestens nach 21 Tagen und bei Anhydritestrichen nach frühestens nach 7 Tagen erfolgen.
Das Aufheizen geschieht aus mehreren Gründen. Erstens wird ein bedeutender Teil der Restfeuchtigkeit aus dem Estrich entfernt. Zweitens soll sich der Estrich mindestens einmal vor Einbringen der Fliesen langsam und kontrolliert aufgeheizt und ausgedehnt haben, um sich danach wieder langsam und kontrolliert abzukühlen und zusammen zu ziehen - aus dem Grund, dass später keine Risse durch Wärmeausdehnung in den Fliesen oder anderen Bodenbelägen entstehen.
Damit gehört das Aufheizen nur als "technische Notwendigkeit" zudem Prozess des fachgerechten Verlegens der Bodenbeläge. Ist dieser Prozess Vertragsbestandteil, gehen die Kosten zu Lasten des Auftragnehmers.




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