Abgeschickt von Kendra am 03 Juni, 2005 um 12:23:05
Hallo,
mein nachbar und ich haben uns auf einen Maschendrahtzaun auf der gemeinsamen Grenze geeinigt und dies auch schriftlich festgehalten. jetzt hat er genau hinter dem maschendrahtzaun einen 2 m hohen holzsichtschutz errichtet. darf er das? das entspricht doch nicht 100 % ig unserer Vereinbarung. Adrf überhaupt, wenn eine Vereinbarung getroffen wurde noch ein zweiter Azun dahinter errichtet werden??
freue mich über jede hilfe!!