keine 50%-Kostenbeteiligung an Trennmauer


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von dallmann am 24 März, 2018 um 14:06:17:

Sehr geehrte Leser,
seit 1978 gibt es Trennmauer (als Grenze mit einer Trennwand und einem Trennzaun)zwischen 2 Reihenhaüsern.
Auf der einen Seite schließt eine Betonplatte (als Terrasse)an, auf der anderen Seite ein Außenkellerabgang, der sich über die Breite der Trennwand bis auf 2,5 m Tiefe erstreckt. Diese Wand ist anscheinend feucht und soll saniert werden. Allerdings hat diese Wand keinen Dämmschutz gegen Feuchtigkeit. Muss in diesem Fall auch derjenige mit der Betonplatte sich zu 50 % an den Kosten Beteiligen ?
Ihre Erfahrungen dazu würden mich sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfhart Dallmann



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]