Bauabnahme vom Bauamt mit zweifelhaften Mängelpunkten


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Gesendet von Tim am 11 April, 2018 um 09:08:12:

Hallo alle zusammen,

wieder einmal bin ich froh, dass es derartige Foren gibt und hoffe auf Tipps!

Wir haben für unseren kürzlich erworbenen Altbau (1960) die Baugenehmigung bekommen, eine Dachgaube zu errichten. Nun war kürzlich der Herr vom Bauamt vor Ort zur Bauabnahme. Er hat sich den Raum mit der Gaube und auch die anderen Räume im OG angesehen und mich darauf hingewiesen, dass wir in Schlafräumen und den Rettungswegen noch Rauchmelder anbringen müssen. Das war mir klar und wird natürlich auch erledigt, was ich ihm versichert habe. Nach kurzer Zeit war die Besichtigung dann fertig und ohne dass irgendwelche Mängel angesprochen wurden, verließ der Herr das Haus wieder.
Nun ist die Situation im Haus wie folgt:
Im Rahmen umfangreicher Renovierungs-/Sanierungsmaßnahmen haben wir das komplette Dach neu machen lassen und in diesem Zuge auch die Dachgaube errichten lassen. Im Raum mit der Dachgaube soll in Zukunft ein Bad entstehen. Da wir die Räume im OG aber (noch) nicht brauchen, möchten das OG in den nächsten 1-2 Jahren fertigstellen (so nebenbei mit viel Eigenleistung). Wir möchten in Kürze ins EG einziehen, welches nun fast fertig ist. Dort ist auch alles ordnungsgemäß und unabhängig von der Baugenehmigung vorhanden (Bad, Küche, Schlafraum...).

Nun kam für mich völlig überraschend ein Schreiben vom Bauamt mit Mängelpunkten zur Bauabnahme!
Mängelpunkt 1: Wand- und Bodenbeläge sowie Sanitäreinrichtung noch nicht hergestellt.
Mängelpunkt 2: Keine Rauchmelder vorhanden.
Diese Mängel sollen nun innerhalb von einem halben Jahr behoben werden, für jede weitere erfolglose Baukontrolle werden mindestens 115€ berechne
Es wird auf §47, §66 und §67 der Landesbauordnung BW verwiesen.

Nun meine Fragen dazu:
Ist es rechtens bzw. gibt es irgendwo in der Landesbauordnung BW oder wo anders Passagen, die diese Forderungen rechtfertigen? In den aufgeführten Paragraphen habe ich nichts wirklich rechtfertigendes gefunden, zumal die Räume ja (noch) nicht als Schlafräume genutzt werden.
Gibt es irgendwo festgelegte Fristen, bis wann ein derartiger Umbau bzw. Innenausbau fertiggestellt sein muss?
Woher kann die Frist von einem halben Jahr kommen?

Ich habe irgendwie der Eindruck, wie wenn der Mängelbescheid für den vorliegenden Fall nicht so richtig Hand und Fuß hat!
Daher habe ich vor, mit dem Mann vom Bauamt zu sprechen, hierfür möchte ich aber vorbereitet sein.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!

Gruß
Tim




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