Re: Ferienwohnung nutzungseinschränkung durch Bauamt


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Gesendet von Dirk Baumeister am 21 Mai, 2018 um 15:25:12:

Antwort an: Ferienwohnung nutzungseinschränkung durch Bauamt posted by Alex am 13 Mai, 2018 um 08:13:23:

Grundsätzlich ist "Ferienwohnung" kein "Wohnen" ... und somit im WR nicht regelmäßig zulässig. Das ergibt sich aus dem Nutzungszweck des WR-Gebietes und der Definitionen in der BauNVO.

Dabei spielt die Anzahl der Personen gar nicht die entscheidende Rolle und es ist auch nicht direkt relevant, dass ein Nachbar gegebenenfalls auch im Widerspruch zum rechtlich zulässigen handelt.

Mit welchen Maßnahmen und unter welchen Voraussetzungen gegebenenfalls doch eine Genehmigung und damit eine Zulässigkeit der Nutzung erreicht werden könnte, sollte mit einem Planer/Entwurfsverfasser besprochen werden. Das lässt sich nicht allgemeingültig in einem Forum herausfinden.

: Hallo,

: wir betreiben seit 4 Jahren eine Monteurwohnung und haben nun Schwierigkeiten mit dem Bauamt.
: Hintergrund:

: Nach dem Erwerb unseres Doppelhauses haben wir eine hälfte Vermietet, die andere bewohnen wir selber. Das Doppelhaus ist freistehend und befindet sich in einem reinen Wohngebiet.

: Leider sind wir mit dem Vermieten bisher immer ins Fettnäpfchen getreten, entweder wurde keine Miete bezahlt oder randaliert. Nach dem 3 negativen Versuch, haben wir uns dazu entschlossen daraus eine Monteurwohnung zu machen und an Handwerker zu Vermieten, was bisher Problemlos und einfach von statten ging, Finanztechnisch sind es Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, nach Abzug der Unkosten haben wir ca. 7000€ p.a.

: Nun haben wir seit jeher Schwierigkeiten mit einem Nachbarn der uns gegenüber Wohnt, ständig beschwert er sich über zu viele Leute, parkende Autos, oder das die Monteure morgens um 5 Uhr ins Auto steigen (Türlärm). Genauso stört Ihn aber auch Kinderlärm oder normaler Besuch. Er selbst wohnt und arbeitet im selben Haus, dazu später aber mehr.
: Es ist auch der einzige Nachbar den es stört, alle anderen haben kein Problem damit.

: Schliesslich hat er sich nun bei allen möglichen Behörden beschwert / erkundigt.

: - Finanzamt : Prüfung gehabt, alles i.O.
: - Ordnungsamt: Keine Bedenken
: - Gewerbeamt: Keine Zuständigkeit
: - Bauordnungsamt: Volles Rohr

: Das Bauordnungsamt meinte, dass generell die Nutzung im reinen Wohngebiet untersagt werden kann ABER ausnahmsweise eine Genehmigung erteilt werden könnte wenn:

: - Parkmöglichkeiten für 4 Autos auf dem Hof möglich gemacht werden
: + Kann ich für max 3. Gewährleisten (2 davon Hintereinander)

: - Da das Haus zwei Etagen hat muss oben ein Fluchtweg mit 90cm Breite und 120cm Höhe gewährleistet werden.
: + Habe eine Dachterrasse die von oben betreten werden kann, die Tür ist allerdings nur 80cm Breit.

: - Im Obergeschoss ist eine Holzdecke, diese muss gegen eine brandhämmende Decke in F30 von einem Zertifiziertem Unternehmen ersetzt werden.
: + Ich bin Elektromeister, darf dies aber nach deren Aussage nicht selber ausführen. Kosten hierfür vom Fachbetrieb: 3270€.

: - Neue Baupläne vom Architekten,da die alten Pläne aus den 60ern wohl zu alt sind, sowie Antrag auf Nutzungsänderung. Kosten hierfür 750€

:
: Frage:

: Diese ganzen Kosten können wir nicht tragen, zumal eine Frist von 4 Wochen gesetzt wurde das alles umzusetzen. Daher meine Frage ob es eine Möglichkeit gibt, dass zu umgehen, evtl. Reduzierung der Zimmer oder Betten, umgestalltung des Vermietungszeitraumes etc.
: Die meisten Mieter sind sowieso länger als 1 Monat da. Das Bauamt spricht ständig davon, dass wir einen Beherbergungsbetrieb betreiben, kann ich aber so nicht wiedergeben, teilweise steht das Haus 3-4 Monate leer.
: Bei einer "normalen" Vermietung könnten ja auch bis zu 5 Personen unterkommen und würden nicht unter die ganzen Anordnungen fallen, jedoch wollen wir nicht wieder regulär Vermieten.

: Des Weiteren hat mein toller Nachbar ebenfalls ein Gewerbe in seinem Haus laufen mit Mitarbeitern (Büro) sowie Pendelverkehr durch seine Monteure ( Montagebetrieb). Dadurch ist auch bei ihm ein ständiges rein und raus an der Tagesordnung, des weiteren stehen in dem Fall mehrere Fahrzeuge seiner Firma teilweise ganz dreisst mitten auf der Straße. da diese ja
: "nur" was holen / bringen. Meines Erachtens nach ist so eine Nutzung auch Fragwürdig.
: Hierzu äußerte das Amt sich auch nicht und wimmelte mich ab.

: Nebeninformationen:

: - Bundesland Niedersachsen
: - Reines Wohngebiet
: - Haus hat 100qm
: - 3 Vermietete Zimmer für max. 5 Monteure
: - Untergeschoss 2 Fluchtwege vorhanden (vorne und hinten)
: - Obergeschoss ein Fluchtweg über Terrasse

:
: Ich hoffe uns kann da jemand weiterhelfen oder hat eine Idee wie wir damit umgehen sollten.





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