Re: Leichtbauhallen - Kriterien für steuerliche verkürzte Abschreibemöglichkeiten


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 05 Juni, 2018 um 15:35:50:

Antwort an: Leichtbauhallen - Kriterien für steuerliche verkürzte Abschreibemöglichkeiten posted by schmidt am 05 Juni, 2018 um 11:16:59:

Hallo schmidt,
siehe AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle "AV"):
Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen....
Die Begriffe "Leichtbauweise" und "massiv" werden wie folgt definiert:
Leichtbauweise:
Bauausführung im Fachwerk oder Rahmenbau mit einfachen Wänden z.B. aus Holz, Blech, Faser-
zement o.ä., Dächer nicht massiv (Papp-, Blech- oder Wellfaserzementausführung)
massiv:
Gemauerte Wände aus Ziegelwerk oder Beton, massive Betonfertigteile, Skelettbau, Dächer aus
Zementdielen oder Betonfertigteilen, Ziegeldächer.



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