Re: zusätzliches Baufenster beantragen


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Gesendet von Zwerg am 03 Juli, 2018 um 17:13:22:

Antwort an: Re: zusätzliches Baufenster beantragen posted by Bauassessor am 03 Juli, 2018 um 14:05:57:

Hallo,

ja es gibt einen Bebauungsplan, dieser ist allerdings von 1964 und wurde noch nicht geändert bisher.

Wir bedanken uns schon mal für die guten Tipps und werden sobald sich was ergibt Bescheid geben.

Grüße
Zwerg

: Hallo,

: da Sie von Baufenster reden, interpretiere ich daraus, dass es einen Bebauungsplan gibt, der die überbaubaren Grundstücksflächen regelt.

: Um ganz sicher zu gehen, müsste der Bebauungsplan geändert werden und die festgesetzten Baugrenzen geändert werden. Das ist aber eine Entscheidung des Rates mit einem formalisierten Verfahren. Selbst bei einem beschleunigten Änderungsverfahren nach § 13a BauGB müssen Sie mit mindestens 9 Monaten, eher einem Jahr rechnen, bis der B-Plan geändert ist. Danach könnten Sie den Bauantrag stellen

: Sie könnten auch versuchen, einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB zu stellen.

: Allerdings funktioniert das nur, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, und
: 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern [wohl nicht]
: 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist [mag sein, ergibt sich aus der näheren Umgebung und der Begründung zum Bebauungsplan) oder
: 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde [wohl nicht] UND
: wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interesse mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

: Ich weiß allerdings nicht, inwiefern von fehlenden Festsetzungen befreit werden kann - in Ihrem Fall gibt es dort ja keine konkreten Festsetzungen, die eine Nutzung ausschließen. Aber ein Versuch wäre es wert...


:
: : Hallo zusammen,

: : wir würden gerne auf das Grundstück der Schwiegereltern ein weiteres Einfamilienhaus bauen. Das Grundstück ist ca 800m2 groß und bietet auf jeden Fall genug platz für ein weiteres Haus. Allerdings ist auf dem Grundstück nur ein Baufenster eingezeichnet und dieses ist schon mit dem Haus der Schwiegereltern bebaut. Gibt es eine Möglichkeit ein weiteres Baufenster auf dem Grundstück zu beantragen? Wir hatten bereits in der Gemeinde erfragt, dass das Grundstück auch teilbar wäre. Zudem steht eine Querstraße weiter ebenfalls ein Haus an einem Platz, auf welchem kein Baufenster eingezeichnet ist.

: : Wir bedanken uns jetzt schon mal für die Antworten.

: : Liebe Grüße
: : Zwerg





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