Re: Rückwirkende Baugenehmigung


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 09 August, 2018 um 08:45:41:

Antwort an: Rückwirkende Baugenehmigung posted by Bauassessor am 08 August, 2018 um 16:15:52:

Guten Morgen!

Einige kurze Gedanken dazu:
Ich denke eine "rückwirkende" Baugenehmigung insbesondere zu den damaligen "alten Bedingungen" kann und wird es von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde allein schon formal-systematischen Erwägungen in keinem Fall geben können.

Vorstellen könnte ich mir eine "nachträgliche" Baugenehmigung unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Aber ich vermute, dass deren Einhaltung für das Vorhaben ja wahrscheinlich genau das Problem ist und das die Zulässigkeit momentan nicht (mehr) gegeben ist, weshalb die Frage hier aufgeworfen wird.

Die Feststellung, dass es Ende des 19. Jahrhunderts gar keine gesetzliche Grundlage für eine Baugenehmigung gab, stimmt für NRW so pauschal nicht. Zumindest in den ehemligen preussischen Provinzen (Westfalen, Rheinland) habe ich schon "Bauscheine" von um 1880 gesehen.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther





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