Re: Rückwirkende Baugenehmigung


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 14 August, 2018 um 16:48:46:

Antwort an: Re: Rückwirkende Baugenehmigung posted by Bauassessor am 13 August, 2018 um 10:57:56:

Guten Tag!

Nun, kalte Enteignung würde ich es vielleicht nicht unbedingt nennen, auch wenn es im Ergebnis auf dasselbe hinausläuft.

Ich würde nach der Beschreibung annehmen, dass auf jeden Fall - und sei es auch vor 140 Jahren - ein Genehmigungserfordernis bestand. Das Vorhaben dürfte seitdem mindestens ganz oder in Teilen "formell" illegal gewesen sein. Das hätte man vielleicht seinerzeit noch ändern können. Aufgrund der anderen, möglicherweise misslichen und abwehrbaren, städtebaulichen Entwicklungen setzte dann irgendwann auch eine "materielle" Illegalität ein, die nun eine nachträgliche Genehmigung faktisch verhindert. Da das Vorhaben aber stets schon formell illegal war, kann aus meiner Sicht allerdings auch keine geschützte Rechtsposition entstanden sein. Das mag ärgerlich, unerkannt oder dumm gelaufen sein, lässt sich aber nun nicht mehr ändern und geht zu Lasten des ungenehmigten Betriebs. Es gibt keine (ewige) Garantie, dass sich an Genehmigungsvoraussetzungen bauplanungsrechtlich wie bauordnungsrechtlich nichts mehr ändert. Den Bestand sichert dem Grunde nach nur eine erteilte Genehmigung.

Andersherum würde ich mich als betroffener Eigentümer eines benachbarten Wohnhauses oder als belasteter und eingeschränkter Straßenbaulastträger im Falle einer nachträglichen Genehmigung, die die aktuellen gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt, erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Erteilung der Genehmigung der zuständigen Behörde wehren können. Das legt ja eindeutig nahe, dass die Behörde also heute gar nicht mehr genehmigen kann oder dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther





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