Genehmigung Kleinkläranlage


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Gesendet von Herr Moebius am 20 August, 2018 um 18:05:13:

Hallo allerseits,
für unser EFH Hausbauprojekt (BJ 2018/19) wollen wir gern eine Kleinkläranlage einbauen lassen. Das Haus entsteht derzeit in einer ländlichen Siedlung ca. 20km vor der östl. Berliner Stadtgrenze. Es stehen dort viele Wochenendhäuser und einige EFH Neubauten. Der Ort hat ca. 300 Einwohner. Ich habe als ersten Schritt beim örtlichen Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung telefonisch angefragt, ob geplant ist, das Gebiet in den nächsten Jahren zu erschließen (Kanalisation). Es hieß, dass sei wirtschaftlich nicht vertretbar und die nächsten 10-20 Jahre ganz sicher nicht der Plan. Der nächste Kanalisationsanschluss liegt etwa 6km entfernt, ist von unserem Ort jedoch nur mittels Pumphebewerk anzubinden, so die Info.
Nun, ein paar Wochen später, wollte ich mir dies noch einmal schriftlich geben lassen, um bei der Unteren Wasserbehörde die KKA beantragen zu können.
Doch nun die Überraschung: Der Zweckverband schreibt
"Das Abwasserkonzept wird momentan überarbeitet. Dabei wird die Möglichkeit der zentralen Schmutzwasserentsorgung für die Gemeinde überprüft. Die Entsorgung [...] ist durch die Errichtung eine Sammelgrube sicherzustellen. [...] Dem Antrag auf Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht wird nicht zugestimmt."

Uns erscheint die Auskunft des Zweckverbands zu unkonkret und, ehrlich gesagt, aufgrund der hierzu widersprüchlichen telefonischen Auskunft auch etwas unglaubwürdig.

Habt ihr hierzu bereits Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen gemacht oder könnt uns Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise geben? Ansonsten dürften wir unser Vorhaben, unser Abwasser selbst zu reinigen, wohl abschreiben.

Vielen Dank!



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