Re: Bauantrag abgelehnt, was jetzt?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von eduard am 26 Oktober, 2018 um 12:29:30:

Antwort an: Re: Bauantrag abgelehnt, was jetzt? posted by Dirk Baumeister am 22 März, 2015 um 09:20:42:

: Die Prüfung, ob sich ein Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt oder nicht, bemisst sich nach den nach außen wirksamen Merkmalen der Art und des Maßes der baulichen Nutzung. Die GFZ gehört nicht zu diesen Merkmalen sondern dient bestenfalls zu einer Orientierungregelmäßig zumal die Werte GRZ und GFZ regelmäßig von der Größe der Grundstücke abhängen. Hierzu gibt es zahlreiche Rechtsprechung vom BVerwG. Die hier mitgeteilte Herleitung des Ablehnungsgrundes der Bauaufsichtsbehörde ist nicht nachvollziehbar und sehr zweifelhaft, wenn die GFZ der einzige Grund für die Ablehnung ist.

: Ob eine Bauvoranfrage gestellt ist oder nicht ist dabei völlig irrelevant. Entschieden wird jeder der Verwaltungsakte für sich. Nur in Bezugnahme auf eine Bauvoranfrage werden beim Bauantrag die vorher gestellten Fragen nicht mehr geprüft sofern die Planung der Bauvoranfrage beibehalten wird.

: Bestandschutz kann sich (selbstverständlich) nicht auswirken denn Bestandschutz setzt Bestand voraus.

: Die Fristen zum Widerspruch oder Klage (je nach Bundesland) beginnen erst mit Eingang des ablehnenden Bescheides zu laufen.

:
: : Sehr geehrter Herr Winterkoppel,

: : Sie haben nicht einen Fehler gemacht, sondern mehrere.

: : 1. Mit dem Abriss des bestehenden Gebäudes haben Sie Ihr Recht auf Bestandsschutz mit beerdigt. Denn wenn auch das bisherige Haus nicht mehr dem geltenden Recht entsprochen hätte, hätten Sie es durchaus renovieren und herrichten können wie ein neues Haus. Diese Möglichkeit haben Sie verwirkt.

: : 2. Immer erst einen Bauantrag stellen und das Ergebnis abwarten, nicht schon vorher handeln. Das geht oft schief.

: : 3. Mit einer Bauvoranfrage hätten Sie eine kostengünstige Rechtssicherheit auf die wesentlichen Punkte erlangen können.

: : Ihr Architekt sollte nicht nur tolle Pläne zeichnen können, sondern sich auch im Baurecht auskennen. Zumindest von der taktischen Seite hat er sie offensichtlich nicht gut betreut oder sich nicht durchsetzen können.

: : Die Aussagen vom Bauamt machen, so wie Sie es vorbringen, ebenfalls Kopfschmerzen. Entscheidend ist meiner bescheidenen Meinung nach das Einfügegebot. Das kann selbstverständlich auch durch die GFZ verursacht werden. Eine zu massive Bebauung kann das Bauamt durchaus verhindern.

: : Nachdem Ihr Architekt offensichtlich mit der rechtlichen Seite Probleme hat, würde ich Ihnen dringend raten, einen Fachanwalt für Baurecht zu Rate zu ziehen, der die rechtliche Seite richtig beurteilen und die Begründung für die Rechtmäßigkeit der Bebauung vorbringen kann. Meiner Meinung nach können Sie durchaus Erfolg haben.

: : Bitte beachten Sie die Klagefristen; ich denke, es ist schon eine Zeit verstrichen.

: : Eine Klage kann schon eine geraume Zeit dauern; besser wäre auf jeden Fall eine Einigung mit dem Bauamt. Denn gerade bei der Auslegung des Einfügegebotes sind durchaus Möglichkeiten gegeben.

: : Ich wünsche Ihnen Erfolg und viel Glück, das werden Sie brauchen.

: : p.fahn

:
: : : Hallo,

: : : ich habe ein Grundstück mit 750 m^2 erworben. Es befindet sich in einem älteren Baugebiet für das es keinen B-Plan mehr gibt. Dort stand ein Haus welches schon vor meinem Kauf abgerissen wurde. Ich möchte dort jetzt gerne ein Haus (Bungalow mit Walmdach) mit der Sohlplattengröße von 153 m^2 bauen. Dieses lehnt das Bauamt leider ab mit der Begründung, dass das Haus eine zu Große Grundflächenzahl hat. Das Haus hätte eine GFZ von 0,20. Erlauben würden Sie mir eine GFZ von 0,17, also nur 140 m^2. Jetzt zu der Frage.
: : : Darf das Bauamt einfach so willkürlich eine GFZ festlegen? Mir ist klar, dass ich mich in das Gebiet einpassen muss. Das habe ich auch meines Erachtens auch getan. Es stehen dort viele Bungalows mit Walmdach und ich habe auch alle Grenzabstände eingehalten. Ein paar Häuser weiter stehen nämlich auch mehrere Häuser, die eine größere GFZ von 0,20 haben, laut Katasterauszug. Das Haus was da vorher gestanden hat, war von der Grundfläche auch größer. Als Begründung hat das Bauamt auch noch angegeben, dass die Bauvoranfragen von den vorherigen Interessenten auch mit der GFZ festgelegt worden und es ja jetzt nicht fair sei, dass das Haus genehmigt wird. Ich gebe zu, dass ich keine Bauvoranfrage gestellt habe. Ich habe mich eigentlich darauf berufen, dass das Haus was da vorher stand, ja größer war. Gibt es da nicht auch so etwas wie Bestandsschutz? Mein Architekt hat auch schon mit dem Bauamt korrespondiert, hat Gerichtsurteile usw. zu denen geschickt, wurde aber weiterhin abgelehnt. Habe ich eine Chance, wenn ich damit zum Rechtsanwalt gehe? Wie lange dauert so etwas, falls es vor Gericht geht?
: : : Vielen Dank für eure Antworten.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]