Grenzbebauung von d. Baulast vereinigte GrdStücke/


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Gesendet von Artur50 am 30 November, 2018 um 14:23:09:

Auf ein baurechtlich, durch eingetragene Baulast vereinigte Nachbargrundstücke, wo die beiden auf den Grundstücksgrenzen aneinander zu bauenden Garagen und eine im OG aus städetebaulicher Sicht erforderliche OG-Geschosswand baugenehmigt sind, wünscht einer der Bauherren die seinerseitige komplette Überbauung der Garage im OG mit einem zusätzl. Raum, z.B. Wintergarten bis an die Grundstücksgrenze des Nachbarn, in einer Raumtiefe von ca 6 mtr. (also 3 x 6 mtr). Die Baurechtsabteilung der Stadt hatte bereits die Mauer aus opt. Gründen angeordnet und findet die zus. Nutzung sinnvoll. Der Grundstücksnachbar möchte diese Überbauung der Garage verhindern und selber nicht überbauen. Hat er Aussicht auf Erfolg?

Als nächster oder gleichzeitiger Schritt ist die Überbauung dieses zusätzl. geschaffenen OG-Raumes mit Erweiterung des Penthouses geplant. Auch diese Maßnahme würde das städt. Bauamt aus Gestaltungsgründen befürworten.



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