Terrasseüberdachung - Mindestabstand zur Nachbargrenze (Hessen)


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Gesendet von Sergej am 03 Februar, 2019 um 09:49:32:

Guten Tag,

darf man in Hessen eine Terrasenüberdachung mit dem Abstand von 2.70m zur Nachbargrenze bauen?

In HBO 2011 steht dass die Überdachungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1-3 mit einem Mindestabstand 3 Meter von der Nachbargrenze gemäß § 63 (1.13) genehmigungsfrei sind.

In HBO 2018 ist allerdings die Bedingung von 3m Mindestabstand im Satz nicht zu sehen. Man sagt, dass diese Bedingung trotzdem weiterhin gilt, sie ist nur ins §6 (Abstände und die Abstandsflächen) umgezogen. Ich konnte aber in §6 HBO 2018 nichts bezüglich 3m Mindestabstand finden.

Danke.

Beste Grüße




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