Re: Staffelgeschoss


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 05 März, 2019 um 09:38:19:

Antwort an: Staffelgeschoss posted by Ratloser am 04 März, 2019 um 18:14:56:

Guten Tag!

Anhand Ihrer Sachverhaltsbeschreibung lässt sich erkennen, dass Sie bei den verwendeten Begriffen und der Materie nicht richtig sattelfest sind. Sie sollten sich zur Klärung dieser nicht trivialen Frage an einen Fachmann wenden, da ohne Kenntnis der maßgeblichen Unterlagen eine Beantwortung Ihrer Frage vermutlich nicht seriös möglich ist.

Nur soviel: Wenn im Bebauungsplan keine GFZ steht, ist ziemlich sicher auch keine GFZ festgesetzt. Sie steht dann auch nicht in der BauNVO. Ebenso wird in Ihrem Bebauungsplan vermutlich keine "I-geschossige Bauweise" festgesetzt sein. Eine "Bauweise" im Sinne der BauNVO ist etwas anderes. Es dürfte hier anzunehmen sein, das bis zu einem Vollgeschoss zulässig ist. Was ein Vollgeschoss ist, was es nicht ist oder was möglicherweise darauf anzurechnen ist, ist in Ihrer Landesbauordnung definiert, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans anzuwenden war. Das könnte gegebenenfalls eine andere sein als die aktuelle.

Wie gesagt: kompliziert.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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