Re: Betriebswohnungen im Gewerbegebiet


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Gesendet von Dirk Baumeister am 09 April, 2019 um 14:52:09:

Antwort an: Betriebswohnungen im Gewerbegebiet posted by Immoprojekt GmbH - GF Heinz G. Endres am 02 April, 2019 um 16:11:38:

Frage kann ich hier keine erkennen und die gemachten Aussagen machen deutlich, dass das zugrunde liegende System und die Hierarchie der Rechtsebenen nicht bekannt ist oder nicht verstanden wurde.

Die Bauämter haben keine (eigenen) Ziele. Sie setzen die vom Rat im B-Plan definierten Ziele um. Auch wenn der "Volksmund" die Gebietsausweisungen falsch einschätzt sollte ein Projektentwickler dies aber doch zu unterscheiden wissen.

Zur fortgesetzen Nutzung oder eben Nicht-Nutzung von Betriebswohnungen gibt es zahlreiche Rechtsprechung. Zudem ist kein Betriebsinhaber oder -betreiber genötigt eine Betriebswohnung zu beantragen und zu nutzen. Tut er es, muss (sollte) er sich der Folgen, auch bei Aufgabe seiner betriebelichen Nutzung, bewußt sein.


: Das Thema Betriebswohnung ist differenziert zu bewerten.
: Wie sieht die nähere Umgebung aus? In unserem Fall befinden sich zu 80 % nur Bürohäuser in der Nachbarschaft, sodaß abends und an Wochenenden eine himmliche Ruhe für eine Wohnungsnutzung vorhanden ist.
: Hinzu kommt, dass die Bürohäuser in einer Park- und sehr großzügigen PKW-Platz-Landschaft mit Kunst- und Springbrunnenanlagen etc. liegen.
: Für die Genehmigung mußten wir ein Lärmschutzgutachten in Auftrag geben. Diese Werte waren o.k., jedoch hatten sie in Wirklichkeit nichts mit der weit entfernten Autobahn und der Nachbarschaft etc. zu tun.
: Als Projektentwickler möchten wir generell anregen, daß bei einem neuen B-Plan für ein Gewerbegebiet grundsätzlich Baufelder als Mischgebiet oder direkt für einen Wohnungsbau -vorzugsweise als Betrieswohnungen- ausgewiesen werden sollten.
: Das erspart viel Zeit und Kosten für die Mitarbeiter und ist extrem umweltfreundlich!
: Das gewollte Ziel der Bauämter betrifft in erster Linie reine Industriegebiete; hier sollte das Wohnen generell untersagt werden!
: Im Volksmund werden diese beiden Gebietsausweisungen sehr oft falsch eingeschätzt bzw. verwechselt!
: Leider ist das Thema Betriebswohnung nicht zu Ende gedacht, was soll z.B. mit einer genehmigten Betriebswohnung passieren, wenn der gewerbliche Betrieb endet,verkauft oder vermietet wird. Soll die Betriebswohnung dann leehrstehen bleiben, wenn der neue Käufer oder Mieter des Betriebes keinen Bedarf hat?
: Bei der Wohnungsknappheit wäre dies sicher die falsche Politik!
: Sollten in der Nähe eines geplanten Objektes in einem Gewerbegebiet Betriebe liegen mit einer starken Lärmbelästigung, sollte ggfl. nur eine zeitlich eingeschränkte Genehmigung erteilt werden, die nach einer Ablaufzeit von evtl. 5 Jahren ohne Beschwerden der Nachbarn, auf Dauer für eine freie Vermietung zulässig wäre.
: Heinz G. Endres
: Köln, den 2.4.2019


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