Terrassenüberdachung Dachneigung


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Gesendet von B. Vulpius am 11 April, 2019 um 18:34:50:

Hallo,
ich plane eine Terrassenüberdachung zu errichten. in der Satzung zum örtlichen Bebauungsplan ist für Gebäude und Anbaute eine Dachneigung zwischen 22° und 38° festgesetzt. Allerdings würde bei einer Dachneigung die offen Seite nur eine lichte Höhe von 1,40m haben. Bei einer geplanten Dachneigung zwischen 5° und 10° wäre das 1,90m. Ich habe bereite mit der örtlichen Bauverwaltung in der Gemeinde kontakt aufgenommen. Diese besteht darauf einen Antrag auf Freistellung vorzulegen, damit dann im Gemeinderat darüber entschieden wird. Ist das wirklich der einzige Weg oder kann ich auch den Anbau machen ohne diesen Akt? Welche Konzequenzen könnte mich erwarten, wenn ich ohne diesen Freistellungsantrag bauen?
mit freundlichen Grüßen
Birk Vulpius



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