Abweichungsantrag, Befreiung, Ausnahme oder Nutzungsänderung?


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Gesendet von K. Kremer am 17 April, 2019 um 12:25:28:

Hallo,
meine Schwester und ich haben eine Wohnung von unserer Oma geerbt. Da wir die Wohnung verkaufen wollen mussten wir einige Unterlagen zusammen tragen. Dabei ist rausgekommen, das die Wohnung
(liegt in einem reinen Wohngebiet) mit zwingend vorgeschriebenen Geschosszahlen von 2 (Bebauungsplan ist von ca. 1960) quasi nicht eingetragen also illegal ist. Meine Oma hat 30 Jahre lang in der 3 Zimmer-Souterrainwohnung, die eigentlich nur als Keller Räume angegeben sind, gelebt.Wir haben mit underen Eltern im Erdgeschoss und gewohnt und es gibt noch einen 1.stock, also 2 zugelassene Geschosse. In meiner Nachbarschaft haben viele Leute den Keller als Einliegerwohnung ausgebaut oder sogar noch ein Stockwerk oben drauf gepackt. Deshalb gehe ich davon aus, dass meine Nachbarn wohl einen Abweichungsantrag gestellt haben müssen, oder?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt einen Abweichungsantrag stellen muss, damit das Haus in den Akten als "mehrfamilienhaus" eingetragen ist und anschließend ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden muss, damit die Keller Räume auch wirklich als SouterrainWohnung angegeben ist... Oder ob ich nur einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen muss, weil es ja eh offensichtlich ist das dann eine Wohnung mehr dazu kommt..
Bin ein bisschen verzweifelt und komme mir vor wie bei einer Schnitzeljagd.. Von einer Behörde zu anderen.. Jeder sagt was anderes..
Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand bei meinem Problem helfen könnte.
Vielen Dank schonmal im voraus



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