Re: Holztreppen in öffentlichen Gebäuden


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 23 Februar, 2020 um 23:04:27:

Antwort an: Holztreppen in öffentlichen Gebäuden posted by Ilona Metscher am 20 Februar, 2020 um 07:48:10:

Hallo Ilona Metscher,
warum fragen Sie?
Das „Brandschutzkonzept“ oder die Vorgabe der Brandschutzanforderungen zum Zeitpunkt der rechtmäßigen Erstellung des Gebäudes hat "Bestandsschutz", soweit nicht durch "ungeplante" Veränderung der Beschaffenheit des Gebäudes, seiner Teile oder seiner Nutzung die Voraussetzungen für die damaligen Brandschutzanforderungen nicht mehr eingehalten sind. Relevante "ungeplante" Änderungen können z. B. sein:
Änderung der Personenzahl
Erhöhung der Brandlast
Veränderte Bauteil- oder Baustoffeigenschaften durch fehlende Instandhaltung, unsachgemäße Reparaturen, kleine Um- und Einbauten, Änderung der TGA, nach Installationen, Änderung der kompensierenden sicherheitstechnischen Anlagen, Änderung der Außenanlagen und damit der Feuerwehrflächen





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