Aufschüttung - Grenze


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Gesendet von Heinz am 30 April, 2020 um 19:27:33:

Hallo Zusammen,

folgendes Problem. Ich habe mein Bauvorhaben so gestaltet, dass ich nach den textlichen Festsetzungen meine Geländeoberfläche um ca. 50 cm (zulässig 20-60cm) erhöht habe. Diese Erhöhung wurde aufgrund der textlichen Festsetzung nicht explizit im Bauantrag des LK erwähnt, da es sich u. M. n. im zulässigen bereich befand. Wir haben von dem jetzogen Nachbar, der später gebaut hat, eine Baulast bekommen.
Der Nachbar hat ebenfalls die Geländeoberfläche nicht verändert, möchte aber ein Garten zu uns abfallen lassen und an der Grenze (bebaute Fläche) einen Wassergraben errichten. Ich habe darauf hingewiesen, dass es hier zu protentiellen Problemen kommen kann und ich Gefahr sehe, dass mein Gebäude Schaden nimmt.
Nun stellt der Nachbar meine Baugenehmigung infrage, da die Höhe nicht im Bauantrag festgesetzt ist. Ich habe mich sonst auf das Abfangen der Grenze zur damaligen Geländeoberfläche bereit erklärt. Mein Ansinnen war eigentlich nur, uns alle vor größeren Schäden zu bewahren.
Meine Fragen beziehen sich insbesondere darauf, ob ich eine konkrete Höhe bzw. der Architekt der Stadt bzw. dem LK im Bauantrag zu Genehmigung angeben muss, wenn dies in der textlichen Festsetzung doch festgesetzt ist.
Im Übrigen habe ich mich bzgl. der Aufschüttung an die vorherigen Nachbarn orientiert.
Ich finde nichts konkretes dazu in der NBauO, was mir helfen könnte, den Sachverhalt besser zu verstehen und evtl. meinen Fehler beschreibt. Würde mich über schnelle Hilfe freuen!

beste Grüße
Heinz



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