Zahlung für gelieferte Bauteile


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Gesendet von Volker am 20 Mai, 2020 um 12:39:27:

VOB-Vertrag

Zahlung nach § 16 (1) 1. VOB/B für "auf der Baustelle angelieferte Stoffe und Bauteile" gegen Übertragung des Eigentums an den AG.

Wenn diese Materialien entwendet oder beschädigt werden, bevor sie eingebaut wurden, wer muss dann den Schaden tragen?



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