Wertermittlung bei


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von Roland Ostermann am 03 Juni, 2020 um 12:36:20:

Guten Tag!
Nach welchen Kriterien wird der Wert einer Immobilie (Freifläche + Gebäude) ermittelt, wenn das Gebäude (Wohnhaus) mangels ausreichender Erschließung (Wasser/Abwasser) nicht mehr bewohnt werden darf. Grundstück und Gebäude liegen im Außenbereich, eine künftige Erschließung ist ausgeschlossen. Zum Verständnis: Das Gebäude wurde 1940 als Zweifamilienhaus geplant, genehmigt und errichtet und als solches auch bis 2002 genutzt. Die Wasserversorgung erfolgte über einen Brunnen, die Abwasserentsorgung über eine Grube. Beide sind zugeschüttet und nicht mehr nutzbar. Mit dem Verkauf des Anwesens 2002 wurde von der Gemeinde per Bescheid die Wohnnutzung aufgehoben. Das Gebäude hat selbstverständlich Bestandsschutz, es ist "intakt" und ohne größere bauliche Mängel. Gibt es für diese Situation eine allgemeine ggf. auch verbindliche Grundlage für die Bewertung! Vielen Dank!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]