Verjährung von Herstellungsbeiträgen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von Lars Volkmann am 28 August, 2020 um 18:24:42:

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Verjährung von Herstellungsbeiträgen (in meinem Fall Entwässerung). Folgender Sachverhalt:

Ich habe in 11/2015 in Bayern ein neues EFH bezogen und den Beginn der Nutzung auch fristgerecht in 11/2015 beim Landratsamt angezeigt.

In 6/2020, als mehr als 4 Jahre später erhalte ich von der Gemeinde einen Gebührenbescheid für Herstellungsbeiträge.

Mein Widerspruch mit dem Hinweis, dass die Forderung am 31.12.2019 verjährt ist, lehnt die Gemeinde ab. Für die Gemeinde ist der Beginn der Frist der 1.1.2016, da ab diesem Datum die neue Bemessung der Grundsteuer (bebautes statt unbebautes Grundstück) gültig ist. Somit würde die Verjährung erst am 31.12.2020 einsetzen.

Wie ist die Meinung hier im Forum? Muss ich zahlen, weil das Finanzamt zu langsam gearbeitet hat und die neue Grundsteuer erst ab dem 1.1.16 festgesetzt hat? Letztlich habe ich alle Informationen, die ich geben musste (=Anzeige der Nutzungsaufnahme) schnell und rechtzeitig bereitgestellt.

Danke für Eure Einschätzung!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]