Berücksichtigung Treppenraum bei Geschossigkeit


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Gesendet von Kibert am 01 Oktober, 2020 um 17:06:23:

Hallo,

wir machen gerade die ersten Überlegungen zu unserem Neubau. In der BauO NRW steht, dass ein geschoss ein Vollgeschoss ist, wenn es über einen Flächenanteil von > 3/4 eine lichte Raumhöhe von mehr als 2,3 m hat.

Bei uns soll die Treppe ins Dachgeschoss quasi mit der Steigung des Satteldaches parallel laufen. Wenn man auf der Treppe steht, dann hat man immer mehr als 2,3 m Höhe, selbst wenn man direkt an der Drempelwand steht. Muss man diesen Bereich dann bei der Betrachtung der Geschossigkeit berücksichtigen oder wird bei der Berechnung eine imaginäre Decke im Treppenhaus eingezogen und von dort an die lichte Raumhöhe berechnet?

Vielen lieben Dank,

Kibert



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