Gesendet von Dirk Baumeister am 12 Oktober, 2020 um 23:28:36:
Antwort an: 30% Regel bei Balkone posted by Thomas am 08 Oktober, 2020 um 17:52:04:
Eine 30%-Regel kenne ich zumindest für NRW nicht. Hier gibt es eine Privilegierungsregel (= abstandflächenfrei) für Balkone < 1,50 m Tiefe und < 1/3 Wandfläche an die sie angebaut werden. Diese Regel gilt (selbstverständlich) auch für Altbauten, denn eine heutige Genehmigung müsste auf der Grundlage der heutigen gesetzlichen Regelungen erfolgen.
: Da sind Altbauten in Reihe, gilt auch hier die 30% Regel für Balkone, und welches Gesetz regelt das?