Hohlraum über Staffelgeschoss


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Gesendet von Nils Richter am 24 Oktober, 2020 um 16:22:24:

Laut §2 Abs. 8 LBO SH und vieler Kommentierungen dieses, sollte das Staffelgeschoss das oberste Geschoss sein. Hohlräume sind nach Abs. 7 keine Geschosse. Wie definieren sich diese Hohlräume? nach §48 Abs. 1 etwa. Gibt es dazu einschlägige Kommentare. Vielleicht sogar im Zusammenhang mit Staffelgeschossen?
Grund der Frage ist ein laufender Bauantrag und die mögliche Dachneigung eines Walmdaches auf dem Staffelgeschoss. Der B-plan gibt keine Höhenbeschränkung und keine Dachvorgaben, einzig Eingeschossigkeit vor.



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