Re: Erdaufschüttung zur Grundstücksgrenze


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Gesendet von Dirk Baumeister am 05 Dezember, 2020 um 21:27:17:

Antwort an: Erdaufschüttung zur Grundstücksgrenze posted by André Löbel am 03 Dezember, 2020 um 18:31:15:

Die Regelung dazu leitet sich aus den Abstandflächenregelungen (für NRW § 6 BauO NRW) ab. Aufschüttungen sind bauliche Anlagen, von denen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Wirkung wie von Gebäuden ausgeht. Für NRW ist zahlreich entschieden, dass Aufschüttungen, die Abstand(s)flächen auslösen, diese ab dem Böschungsfuß zu bemessen sind. Das bedeutet, dass eine Aufschüttung, die Abstand(s)flächen auslöst, den Abstand (NRW: Mindestens 3,00 m) ab dem unteren Punkt einhalten muss.

Die Regeln können sich in anderen Bundesländern unterscheiden, sind meines Wissens aber in allen Bundesländern zumindest sehr ähnlich.

: Hallo zusammen,
: Zur Grundstücksbegradigung hat mein Nachbar von der Grundstücksgrenze aus Erde ohne Verdichtung in etwa 60 Grad 2m in der Höhe aufgefüllt. Leider habe ich keinen Paragraphen zu diesem Thema gefunden. Habe ich etwas überlesen? Kennt einer Urteile die in diese Richtung gehen? Vielen Dank für eure Antworten!



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