Nutzungsänderungsantrag wegen gewerblicher und privater Nutzung 1 Raumes


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Gesendet von Office am 11 Juni, 2021 um 15:56:10:

Guten Tag

Angenommen eine Firma würde in einem Mischgebiet einen 2-geschossigen Anbau als Lager/Büro und ein Appartement im Wohnhaus anmieten, die obere Etage des Anbaus mit dem Appartement verbindet und per Untermietvertrag der Geschäftsführerin zur Verfügung stellen.

In der obere Etage des Anbaus könnte sich das Büro der Geschäftsführerin (zusätzlich eigenes Gewerbe)befinden, die Toilette für die Firma im unteren Geschoss und 1 Raum könnte gemeinschaftlich mit der Firma im unteren Geschoss genutzt werden.

Muss dann die "Mischnutzung" des einen Zimmers dem Bauamt angezeigt werden?

Beste Grüße, Gabi




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