Re: Größe eines Stellplatzes der von drei Seiten einezäunt ist


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 18 Juni, 2021 um 10:14:26:

Antwort an: Größe eines Stellplatzes der von drei Seiten einezäunt ist posted by Berger am 14 Juni, 2021 um 16:33:22:

Guten Tag!

Was soll das Ziel der Fragestellung sein?
Aus den öffentlich-rechtlichen Anforderungen ergibt sich nicht zwangsläufig irgendetwas Verwertbares für eine zivilrechtliche Fragestellung.
Die Frage ist doch: Was wurde vertraglich vereinbart/gekauft?
Da kann man viel vereinbaren. Auch Dinge, die nicht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Das Verhältnis von Käufer zu Verkäufer ist halt ein vollkommen anderes, als von Bauherr zu Genehmigungsbehörde.
Vielleicht findet die SBauVO auch keine Anwendung, da es sich nicht um einen bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplatz handelt.
Sofern öffentlich-rechtliche Anforderungen durch den Eigentümer einzuhälten gewesen wären, ließe sich dies durch Entfernung der Zäune ja problemlos wieder herstellen.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther





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