Bauantrag wegen Geschossigkeit nach §34 abgelehnt


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Gesendet von Pascal Senning am 23 Juli, 2021 um 12:54:30:

Moin zusammen,

Ich wende mich an das Forum weil wir aktuell ein bisschen am verzweifeln sin mit unserem Bauamt vom Landkreis in Niedersachsen.

Wir haben einen Bauantrag gestellt und von Seitens der Samtgemeinde einen positiven Bescheid bekommen. Vom Planungsrecht des Landkreises kam ein negativer Vermerk.

Zum Bauvorhaben: Ein Neubau imk Innenbereichen ohne Bebauungsplan. Gebäudeendhöhe von ca. 9,5m mit zwei Vollgeschossen. Sämtliche umliegenden Gebäude sind höher (11,5 m usw)

Die Begründung der Ablehnung: Das geplante Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Umgebung ist geprägt durch 1 und 1,5 geschossige Gebäude. Das beantragte Vorhaben stellt sich als zwei Vollgeschosse dar.

Im Innenbereichen kommt es nicht auf die berechnete Geschossigkeit sondern auf die von außen Wahrnehmbare Ersceinung im VErhältnis zu seiner Umgebungsbebauung an. Es st demnach ein Referenzobjekt notwendig welches als Vorbild wirkt.
Weiterhin würde das Bauvorhaben sowohl eine negative Vorbildwirkung als auch Spannungen gegenüber der Umgebung hervorrufen.

Das Bauvorhaben ist somit planungsrechtlich nicht zulässig.

Unsere Stellungnahme gab ein Referenzobjekt mit zwei Vollgeschossen an, in der selben Straße 6 Häuser (300M) entfernt.

Daraufhin wurde unsere Stellungnahme wieder negativ beurteilt mit der Begründung: Die Gebäudehöhe steht einem positiven Ergebnis nich im Wege. Vielmehr fügt sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung mit Blick auf die Geschossigkeit nicht in di Eigenart der näheren Umgebung ein. In der maßgeblichen Umgebung ist keine Vorprägung für ein zweigeschossiges Gebäude ersichtlich. Das von ihnen angeführte Objekt entfaltet aufgrund seiner Entfernung keine Vorbildwirkung.


Kann man evtl. gegen diesen Beschluss argumentieren?! Ist es zulässig das das Bauvorhaben nur aufgrund der Geschossigkeit abgelehnt wird? ICh habe schon viele VErwaltungsgerichtsurteile gelesen, da war aber leider nichts passendes dabei. Für uns wirkt das ganze eher wie Willkür und nicht wie eine Einzelfallentscheidung



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